Konditionen

Ende April (je nach Witterung) steht ein grösstenteils bepflanztes und fest zugeteiltes Stück Ackerland von 50 bzw. 75 oder 100 m² Größe bereit, dessen Gemüseertrag du mit Vertragsschluss (Online-Formular auf der Webseite) und Zahlung des Saisonbeitrages erwirbst.

Auf dem Stück Land stehen ca. 35 verschiedene Gemüsekulturen, Kräuter und Blumen. Saat- und Pflanzgut kommen ausschließlich aus ökologischer Vermehrung bzw. Anzucht. Die frostempfindlichen Kulturen (z.B. Tomaten, Paprika, Zucchini, Kürbis) werden erst nachträglich, wenn die Frostgefahr vorüber ist, gepflanzt oder als Jungpflanzen zur Verfügung gestellt.

Aufgrund schlechten Feldaufgangs von Buschbohnen, Zuckererbsen, Möhren und Pastinaken in den letzten Jahren stellen wir hier nur noch Saatgut zur Verfügung. Auf diese Weise ist eine lückenlosere Betreuung durch euch möglich.   

Ein Grundbestand an Geräten zur Pflege der Parzellen befindet sich auf dem Feld.

Gießwasser steht am Feld bereit.

Zu regelmäßigen Terminen können Jungpflanzen und Saatgut aus ökologischer Vermehrung zum Bepflanzen der abgeernteten Flächen erworben werden.

Wer eine Saison lang im Gemüseselbsterntegarten dabei war, hat die Möglichkeit im nächsten Jahr vor Neueinsteiger:innen zu reservieren.

Wir verfolgen das Ziel einer biodiversen sowie umwelt- und ressourcenschonenden Landwirtschaft. Mit Vertragsschließung über das Beernten und die Pflege eines Stück bepflanzten Ackerlandes verpflichtest du dich zu einer biologischen Anbauweise, d.h. insbesondere auf den Einsatz von mineralischen Düngern und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Die Unkrautregulierung muss regelmäßig (etwa alle 2-3 Wochen) und mechanisch (z.B. mit den bereitgestellten Gartengeräten) durchgeführt werden.


Bei eigenen Aussaaten und Pflanzungen sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zu verwenden. (Bei Unklarheiten bitten wir um Rücksprache).


Es dürfen keine baulichen Maßnahmen erstellt werden (z.B. Parzellenabgrenzungen, Folienhäuser). Die Parzellenabgrenzung darf ausschließlich nur durch einen Faden oder einen Trampelpfad gekennzeichnet sein.


Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im sauberen Zustand an ihren entsprechenden Platz zurückgebracht werden.


Im Falle einer groben Verletzung der Regeln oder einer ausbleibenden Unkrautregulierung über einen einen längeren Zeitraum (Gefahr des Aussamens des Unkrauts auf umliegende Parzellen), behalten wir uns einen Entzug der Ernterechte an deinem Stück Land vor.

Die Begehung der Parzelle und der angelegten Wege geschieht auf eigene Gefahr.

Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

Du erntest, was bei dir wächst. Für Missernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.

Hunde dürfen nicht mit aufs Feld gebracht werden. Sie müssen außerhalb des Feldes warten. Ausnahmen müssen in jedem einzelnen Fall persönlich abgesprochen werden.

Auf dem gesamten Feld ist das Rauchen verboten.

Diese Webseite wird auf einem Server gehostet, der zu 100 % mit Ökostrom von Greenpeace Energy betrieben wird.